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Die Jugend- und Kulturzentrumsinitiative im Stadtbezirk 3 (JUZI) e.V. ist ein eingetragener gemeinnütziger Verein zum Zweck der Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit. (siehe Richtlinien)
Edith Beck-Dodoras, Renate Buschmann, Harald Delges, Kai Schickentanz (Sprecher)
Juristischer Beistand RA Peter Sturch
Zielsetzung, Leistungsbeschreibung und Förderverfahren im Kinder- und Jugendförderplan der Stadt Köln
Beschlossen am …. im Jugendhilfeausschuss – Ausschuss für Kinder, Jugend und Familie (Datum)
3.1. Konzept
3.2. Grunddaten
3.3. Personal-, Finanz-, und Leistungsressourcen
3.4. Leistungs- und Produktplanung
3.4.1. Offener Bereich
3.4.2. Beratung und Begleitung
3.4.3. Veranstaltungen und Events
3.4.4. Inhaltliche Angebote, u. a. berufliche Qualifizierung
3.4.5. Kooperation
3.4.6. Vernetzung
3.4.7. Ferienmaßnahmen/Ferienangebote
3.4.8. Mobile Jugendarbeit
3.4.9. Ganztagsangebote für 10 bis 14 Jährige
3.4.10. Hausaufgabenhilfe
3.4.11. Gesundheitsorientierung
3.4.12. Partizipation
3.4.11. Sonstige Projekte
1. Fachliche Qualifikation der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1.1. Kinder- und Jugendeinrichtungen
1.2. Kinder- und Jugendprojekte
2. Öffnungszeiten
2.1. Kinder- und Jugendeinrichtungen
2.2. Kinder- und Jugendprojekte
3. Leistungskatalog und Zielvereinbarungen als Instrumente des Fachcontrolling
4. Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen
1. Verfahrensregelungen zur Förderung
2. Pauschalierte Förderung
3. Miete, Reinigungs- und Energiekosten
4. Reparatur und Erhaltungsaufwand
1. Ausnahmeregelungen
2. Geltungsbereich
3. Inkrafttreten
Die gesetzlichen Grundlagen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit bieten das SGB VIII, §11 sowie das Kinder- und Jugendfördergesetz des Landes NRW.
Regelwerk ist ebenfalls der kommunale Kinder- und Jugendförderplan.
Die offene Kinder- und Jugendarbeit richtet sich an alle Kinder und Jugendliche in der Stadt. Sie ist inklusiv, da sie die uneingeschränkte Teilhabe, die völlige Gleichstellung und das Recht auf Selbstbestimmung für jeden Menschen voraussetzt. Für und mit den Kindern und Jugendlichen werden qualitative hochwertige und ansprechende Freizeitangebote in der Stadt entwickelt. Hier findet außerschulische Bildung statt. Kinder und Jugendliche treffen sich freiwillig mit Peergroups, auch unabhängig ihrer Schulform, ihrer Lebensräume und ihrer kulturellen Zugehörigkeit.
Eine wesentliche Zielgruppe sind Kinder und Jugendliche, die Unterstützung aus Sicht der Jugendhilfeplanung benötigen. Unabhängig vom Sozialraum gibt es zielgruppenspezifische Angebote für die gesamte Stadt.
OKJA bedeutet kontinuierliche Beziehungsarbeit, da sie den ganzen Menschen in seiner Lebenswelt in den Blick nimmt. Sie ist universell, komplex und kein Massenbetrieb. Beziehungsarbeit ist deshalb so notwendig, da genau diese Kinder und Jugendliche häufige Beziehungsabpüche in ihrer Biographie erleben und Beständigkeit und damit Halt und Orientierung benötigen. Dazu ist hauptamtliches und ausreichend qualifiziertes Fachpersonal unerlässlich.
Ein Qualitätsmerkmal der OKJA ist die Lebensweltorientierung. Die Lebensweltorientierung setzt kleine räumliche Einheiten, wie zum Beispiel das Einzugsgebiet einer Einrichtung, voraus. Darüber hinaus fördert die OKJA mit ihren pädagogischen Ansätzen gezielt die Mobilität ihrer Zielgruppe. Die OKJA trägt dem ganzheitlichen Ansatz Rechnung.
Die Angebotsstruktur der OKJA ist bedarfsgerecht und vielschichtig. Sie zielt darauf ab, Kinder und Jugendliche in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung zu stärken und zu fördern, damit sie eigenständige Entscheidungen treffen können. OKJA basiert auf der Grundlage der Geschlechter definierten und sensiblen Arbeit, der Partizipation, der interkulturellen und der Gesundheitsorientierung. OKJA setzt an den Ressourcen der Kinder und Jugendlichen an.
Die OKJA ist vernetzt in sozialräumlichen Strukturen und schafft im Bereich der Kinder und Jugendarbeit Austausch, Abstimmung und Synergieeffekte.
Die Angebote der OKJA basieren auf einem Qualitätsmanagement.
Evaluation und Wirksamkeitsdialog sind Standard.
Die OKJA ist bezüglich ihrer Angebotsstruktur offen und flexibel für inhaltliche und strukturelle Veränderungen.
Die Altersspanne der Besucherinnen und Besucher in der OKJA liegt in der Regel zwischen 6 und 22 Jahren. Die Altersgruppe der 12 – 17 Jährigen gehört zur Kerngruppe der Einrichtungen und Projekte. Die Ausrichtung der Angebote muss vor dem Hintergrund der analysierten Bedarfe regelmäßig überprüft und angepasst werden. Eine Förderung von Einrichtungen und Projekten, die ausschließlich oder überwiegend Angebote für Kinder machen, ist in der Regel nicht möglich.
Die Einrichtungen der OKJA setzen den Prozess der Entwicklung inklusiver Konzepte und nachhaltiger Strukturen aktiv fort. Inklusion wird dabei nicht als Option verstanden sondern als Recht aller Kinder und Jugendlichen auf gleichberechtigte Teilhabe. Der ganzheitliche Ansatz bezieht sich auf die Lebenswelt der Kinder und Jugendlichen, die Träger und Einrichtungen und ist sozialräumlich verortet. Inklusion ist ein Standard der offenen Kinder- und Jugendarbeit.
Einrichtungen und Projekte der OKJA sind geschlechtssensibel auszurichten. Einer Unterrepräsentierung von Mädchen oder Jungen ist gezielt, u. a. durch attraktive Angebote, entgegen zu wirken.
Die interkulturelle Öffnung wird durch die gezielte Ansprache von Minderjährigen und jungen Erwachsenen aller im Einzugsgebiet der Einrichtung/des Projektes wohnenden Ethnien angestrebt. Der Dominanz einer ethnischen Gruppe ist entgegen zu wirken.
Die Arbeit der Einrichtungen der OKJA ist vom Grundsatz der Partizipation geprägt.
Die Mediennutzung gehört zum Alltag von Kindern und Jugendlichen. Die Offene Kinder- und Jugendarbeit hat den Auftrag und die Chance Teilhabe zu ermöglichen und Medienkompetenz zu fördern.
Spezialisierte Einrichtungen der OKJA haben den Auftrag, sozialpädagogisch definierte Zielgruppen oder spezialisierte Themengruppen anzusprechen. Ihre Auftragslage ergibt sich aus den entsprechenden Beschlüssen des Jugendhilfeausschusses, u. a. auf der Grundlage von Zuwendungsverträgen, beispielsweise im Jugendschutzbereich.
II.2. Grundsätze der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
Arbeit in der Sozialraumimmobilie
Offene Kinder- und Jugendarbeit versteht sich als Ressource im Sozialraum. Sie stellt eine wesentliche Infrastruktur für außerschulische Freizeit- und Bildungsarbeit dar. Ihre zentrale Aufgabe besteht darin, Räume, bzw. Ressourcen bereit zu stellen und Treffmöglichkeiten außerhalb von Schule und Elternhaus zu bieten.
Mobile Arbeit
Mobile Arbeit gehört zu den Grundsätzen der Offenen Kinder- und Jugendarbeit und wird im Konzept der jeweiligen Jugendeinrichtung beschrieben. Die Fachkräfte der OKJA setzen offensiv die Methode der Mobilen Arbeit als Ressource ein, mit dem Ziel Jugendliche im Einzugsgebiet der Jugendeinrichtung zu erreichen. Der Einzugsbereich der Jugendeinrichtung ist die Bezugsgröße, nicht der Sozialraum.
Mobile Arbeit versteht sich als „Geh-Struktur“ in Ergänzung zur „Komm-Struktur. Die Fachkräfte der OKJA sind in einer Art Pendelbewegung „Gast“ im öffentlichen Raum bei Jugendlichen.
Der Radius der Mobilen Arbeit kann, je nach Bedarfslage, das Einzugsgebiet einer Jugendeinrichtung verlassen.
Die Zusammenarbeit mit Streetwork ist Standard, wobei die Abgrenzung an der Stelle von Gefahrenabwehr und Intervention (Streetwork) erfolgt.
Zusammenfassend bewegt sich „Mobile Arbeit“ in vier Richtungen:
In Abgrenzung zur „Mobilen Arbeit“ ist eine der Zielsetzungen der OKJA Kindern und Jugendlichen Mobilitätserfahrungen zu vermitteln, z. B. durch den Besuch von Events, durch die Teilnahme an Ferienmaßnahmen, Ausflügen sowie als Mitglied in Sportvereinen.
Fachliche Standards
1. Fachliche Qualifikation der pädagogischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
1.1. Kinder- und Jugendeinrichtungen
Hauptamtliche Fachkräfte müssen über eine abgeschlossene Berufsausbildung als Bachelor oder Master der Sozialen Arbeit oder ähnliche Qualifikationen im pädagogischen Bereich verfügen. Ein Fachhochschulabschluss, bzw. Hochschulabschluss ist zwingend.
Fachkräfte dürfen nicht durch Honorarkräfte ersetzt werden. Die fachliche Besetzung der Kinder- und Jugendeinrichtungen soll unter paritätischen Gesichtspunkten erfolgen. Die Einstellung von Erzieherinnen und Erziehern ist eine Ausnahme.
Über Ausnahmen entscheidet das Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Der Träger trägt für die Qualitätsentwicklung und Fortbildung seiner Fachkräfte Sorge.
Honorarkräfte und Ergänzungskräfte in der OKJA sollen eine ihrem Einsatz entsprechend ausreichende Qualifikation haben. Dabei können auch Studentinnen/Studenten in einer pädagogischen Ausbildung Schülerinnen und Schüler in einer pädagogischen Ausbildung besonders berücksichtigt werden. Der Träger entscheidet in eigener Verantwortung über die notwendige Qualifikation.
1.2. Kinder- und Jugendprojekte
Kinder- und Jugendprojekte müssen eine pädagogisch ausgebildete verantwortliche Ansprechpartnerin, einen pädagogisch ausgebildeten Ansprechpartner benennen. Diese Fachkraft kann, muss aber nicht im Projekt selbst tätig sein, ist aber Ansprechpartnerin, Ansprechpartner für das Amt für Kinder, Jugend und Familie.
Bezogen auf die Qualifikation der Hauptamtlichen sowie der Honorar und Ergänzungskräfte gelten die Regelungen zu 1.1
2. Öffnungszeiten
2.1. Kinder- und Jugendeinrichtungen
Die Öffnungszeiten sind im Rahmen der personellen Möglichkeiten, unter Aspekten der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen und am Bedarf der Kinder und Jugendlichen auszurichten.
Zur Öffnungszeit zählen offen zugängliche Angebote für Kinder und Jugendliche, in denen haupt- und nebenamtlich tätiges Personal, das beim Träger der Jugendeinrichtung beschäftigt ist, eingesetzt wird. Diese Angebote erfolgen auch mobil im Einzugsbereich der Jugendeinrichtung.
Nutzergruppen, die in eigener Verantwortung Aktivitäten in der Kinder- und Jugendeinrichtung durchführen, werden in die Berechnung der Öffnungszeiten nicht einbezogen. Dies gilt auch, wenn die Nutzergruppen Kinder- und Jugendarbeit durchführen.
Die Öffnungszeiten liegen in der Regel zwischen 16.00 Uhr und 22.00 Uhr, sofern die Abstimmung mit Kindern und Jugendlichen kein anderes Zeitfenster ergibt. Bei besonderen Veranstaltungen oder im Rahmen des Ferienprogramms können abweichende Öffnungszeiten erforderlich sein.
Für bestimmte Zielgruppen von Jugendlichen sind Wochenendöffnungszeiten, je nach Bedarfslage, im Einzugsgebiet der Jugendeinrichtung anzubieten.
Die Einrichtungen haben den hohen Stellenwert der OKJA gerade an den Schulferien zu beachten. Daher sollen die Einrichtungen in dieser Zeit an so vielen Tagen, wie möglich, für die Zielgruppen geöffnet sein.
Die jeweiligen Öffnungszeiten werden in der Leistungskatalog vor Ort festgehalten.
Kinder- und Jugendprojekte
Für Jugendeinrichtungen und –projekte gilt grundsätzlich eine Schließungszeit von maximal 30 Werktagen im Jahr.
Leistungskatalog und Zielvereinbarungen als Instrumente des Fachcontrolling
Ziel ist es, bestehende Angebote im Hinblick auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und sie auf der Basis der jeweiligen Ergebnisse an veränderte lebensweltliche Bedingungen und Bedarfe im Sozialraum anzupassen, siehe Leistungskatalog. Die OKJA ist in die kommunale Jugendhilfeplanung eingebunden. Träger sind verpflichtet, erforderliche Daten zu erheben und an die Fachverwaltung weiterzugeben.
4. Qualitätsentwicklungs- und Qualitätssicherungsmaßnahmen
Die Entwicklung von einrichtungsbezogenen Konzepten zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gewalt und sexueller Ausbeutung ist für alle Einrichtungen der Jugend- und Eingliederungshilfe seit dem 1. Januar 2012 gemäß §§ 45, 79a SGB VIII gesetzlich vorgeschrieben.
Schutzkonzepte sind als ein erkennbarer Qualitätsentwicklungsprozess zu verstehen. Ein solcher Entwicklungsprozess muss sich individuell auf die Bedingungen der jeweiligen Einrichtung beziehen und alle Betroffenen, die Verantwortlichen, die Mitarbeitenden sowie die Kinder und Jugendlichen einbeziehen.
Die Träger sind im langfristigen Prozess der Entwicklung präventiver institutioneller Schutzkonzepte zu beraten und zu unterstützen.
Finanzielle Förderung der Offenen Kinder- und Jugendarbeit
1. Verfahrensregelungen zur Förderung
Die Jugendverwaltung erfüllt mit einem effizienten Förderverfahren einerseits die administrativen Erfordernisse. Andererseits wird Flexibilität beim Mitteleinsatz für die Träger hergestellt.
Der Gestaltungsspielraum erlaubt dem Rechtsträger die Deckungsgleichheit innerhalb des Trägerbudgets für Jugendeinrichtungen und Jugendprojekte sowie Deckungsgleichheit innerhalb der Betriebskosten.
Die Finanzierung der Offenen Kinder- und Jugendeinrichtung setzt sich zusammen aus: städtischer Förderung und Landesförderung (Landesjugendplan).
Die Förderung wird im entsprechenden Zuwendungsvertrag mit geltendem Leistungskatalog geregelt.